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Teilnahmebedinungen

Der Teilnehmer erklärt, dass er an keinen körperlichen Gebrechen (insbesondere Herz- und Kreislaufproblemen) leidet und an dem Veranstaltungstag nicht unter Alkohol/Drogen- oder Medikamenteneinfluss steht, die seine Fahrtüchtigkeit beeinflussen könnten.
Der Bahnbetreiber sowie der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden aus dem Betrieb der angemieteten oder eigenen Pitbikes und/oder für solche Schäden, die durch den Betrieb anderer Fahrzeuge, deren Fahrer und/oder deren Verhalten entstehen.
Der Teilnehmer haftet in vollem Umfang für Schäden die durch den Betrieb seines Pitbikes auf der Strecke etwa durch Stürze oder Unfälle entstehen.
Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten. Erst nach Flaggenerklärung und Einweisung durch den Rennleiter die Strecke befahren. Das Betreten der Rennstrecke ist untersagt. Betreten der Boxengasse erst nach Aufforderung des Bahnpersonals.
Das Personal ist jederzeit dazu berechtigt Zuwiderhandlungen und nicht regelkonformes Verhalten mit einem Platzverweis zu ahnden. Bereits bezahlte Fahrpreise werden nicht rückerstattet.
Der Teilnehmer erteilt sein Einverständnis, dass die von ihm im Zusammenhang mit der Teilnahme gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Interviews und Ergebnislisten im Internet, Fernsehen, Rundfunk, Werbung, Filmen, usw. ohne Vergütungsansprüche des Teilnehmers vom Veranstalter genutzt, verbreitet und veröffentlich werden dürfen.

 

Stornokosten:

Möchte der Teilnehmer an der Veranstaltung nicht teilnehmen, so hat er seinen Rücktritt vom Vertrag schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Veranstalter zu erklären.

Bei Rücktritt/Storno 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn kann der Temin einmal kostenlos verschoben werden. Alternativ kann die Teilnahmegebühr unter Einbehaltung einer pauschalen Bearbeitungsgebühr von 25€ pro Teilnehmer erstattet werden.

Bei Rücktritt/Storno weniger als 30 Tage aber mehr als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn kann der Temin unter Einbehaltung einer pauschalen Bearbeitungsgebühr von 25€ pro Teilnehmer verschoben werden. Alternativ kann die Teilnahmegebühr unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr  50,00€ pro Teilnehmer erstattet werden.

Bei Rücktritt/Storno ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt keine Erstattung.

6.2. Wenn der angemeldete Teilnehmer die Veranstaltung nicht besuchen kann, hat der Teilnehmer bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn die Möglichkeit eine Ersatzperson für die Teilnahme schriftlich oder per E-Mail anzugeben.

 

Wichtiges vor dem Event:

  • Erfahrung im Umgang mit Pitbikes und ein sicheres bzw. verantwortungsvolles Fahrverhalten

  • Mindestens 14 Jahre alt, hast Erfahrung im Umgang mit Motorrad und bist ein sicherer Fahrer.

  • Erziehungsberechtigte müssen bei Teilnehmern unter 18, während dem gesamten Event anwesend sein.

  • Teilnahmebedingungen und Haftungsverzichtserklärung gelesen, verstanden und unterschrieben haben.

 

Notwendige Motoradbekleidung:

Wir empfehlen eine Lederkombi (2-Teiler / Einteiler) mit Protektoren, Knieschleifern (bitte keine Knieschleifer mit Funkenschlag) Textilkombies mit Protektoren sind auch in Ordnung, wenn diese passend sind und eng anliegen. Da bei unseren Veranstaltungen die Sicherheit und der Spaß an erster Stelle stehen ist ein ausreichend großer Rückenprotektor, ein Vollintegralhelm, Motorradhandschuhe und Motorradstiefel (keine Schnürstiefel) verpflichtend. Keine Schals oder ähnliches, lange Haare als Zopf in der Jacke oder unter der Kleidung tragen. Bei Nichteinhalten der Kleiderordnung, behalten wir uns das Recht vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Dies gilt auch, wenn während des Trainings die Schutzbekleidung einen Defekt erleidet und dadurch Deine Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist.

 

Was passiert, wenn ich stürze?

Falls nichts Gravierendes am Pitbike festgestellt wird, kannst Du Deinen Turn zu Ende fahren. Falls das Pitbike nach dem Sturz nicht mehr Fahrbereit sein sollte, bekommst Du ein anderes Bike. Stürzen ist nicht so schlimm, bei den Leihbikes kostet es halt nur etwas Geld. Bei den ersten drei Stürzen sind es jeweils 10€ in die Sturzkasse fällig. Bitte diese unaufgefordert vor dem nächsten Turn bezahlen. Nach dem dritten Sturz musst du die Veranstaltung leider verlassen bzw. darfst du nicht mehr fahren. Sollte durch deinen Sturz die Strecke beschädigt werden, werden dir die Reparaturkosten im äußerstenfall in Rechnung gestellt.

 

Fahrer mit eigenem Pitbike:

Du trägst dafür Sorge, dass dein Pitbike intakt ist und allen technischen Voraussetzungen entspricht. Catchtanks / Flüssigkeitsauffangbehälter müssen montiert sein. Die Ölablass- und Einlassschrauben müssen durch einen geeigneten Draht gesichert sein Schleifschutz muss dran sein. Achsprotektoren, Schleifschutz an den Fußrasten, Schleifschutz Lenker und Handguards. Dies gilt auch wenn die Teile während des Trainings einen Defekt erleiden sollten. Sollten die technischen Voraussetzungen den Vorgaben nicht entsprechen, behalten wir uns das Recht vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

Haftungsausschluss

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die allgemeine zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsverzicht vereinbart wird. Die Fahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen
– den Veranstalter,
– die Sportwarte,
– die Rennstreckeneigentümer
– Behörden,
– Renndienste
– alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
– den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und die Erfüllungsund Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen;
– gegen – die anderen Teilnehmer (Fahrer, Mitfahrer),
– deren Helfer,
– die Eigentümer,
– Halter der anderen Fahrzeuge, – den/die eigenen Fahrer,
– Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung (auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises) beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung (auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises) beruhen.

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung aller Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

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